AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Aufträge an die Bartke Renth GbR, vertreten durch Nina Renth und Nikolaus Bartke basieren auf den folgenden Auftragsbedingungen:

Bartke Renth GbR = Auftragnehmer AN, AG = Auftraggeber.

  1. Auftragserteilung: Ein Auftrag zwischen der Bartke Renth GbR und dem AG kommt zustande, wenn die Bartke Renth GbR im Einverständnis mit dem AG für diesen tätig wird, dies durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch den AG auf der Basis des Angebots, des Kostenvoranschlags oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags.
  1. Ausschließlichkeit: Die Bartke Renth GbR verpflichtet sich, keine gleichen Produkte während der Dauer des Auftrags für einen anderen AG zu entwickeln
  1. Geheimhaltung: Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen durch Zusammenarbeit bekannt werdenden Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit, sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
  1. Urheberrechte: Die Vorschläge und Entwürfe der Bartke Renth GbR stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar, für die das Urheberrechtsgesetz gilt. Sie dürfen weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details ist unzulässig. Ob auf allen Produkten und Werbeunterlagen die Bartke Renth GbR als Urheber an geeigneter Stelle zu nennen ist, kann der AG in Absprache mit der Bartke Renth GbR entscheiden. Die Bartke Renth GbR ist berechtigt, in eigenen Veröffentlichungen auf die Mitarbeit hinzuweisen.
  1. Schutzrechte: Die sich bei der Ausführung des Auftrags ergebenden Rechte auf Patent-, Gebrauchsmuster- und Designschutz stehen dem AG zu. Er trägt die daraus entstehenden Kosten. Das Urheberrecht verbleibt bei der Bartke Renth GbR als Erfinder. Die Bartke Renth GbR übernimmt keine Verantwortung gegenüber Ansprüchen aus gewerblichen Schutzrechten, die von Dritten gegen den AG oder Bartke Renth GbR erhoben werden. Die Vergütung für die Nutzung und Verwertung der anfallenden Patente und Gebrauchsmuster erfolgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart, auf der Basis des Arbeitnehmer-Erfindergesetzes, das heißt, Mitarbeiter der Bartke Renth GbR sind wie Mitarbeiter des AG zu behandeln.
  1. Nutzungsrechte: Die Arbeiten der Bartke Renth GbR dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. Erst mit der Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der AG die Ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung der Bartke Renth GbR gestattet. Das gilt insbesondere für den Gebrauch eines Entwurfs oder Teilen davon in einer anderen als der definierten Größe oder für andere Produkte des AG. Nutzungsrechte an den Vorentwürfen, Varianten und Studien des endgültigen Designs werden nicht übertragen. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte von nicht ausgearbeiteten Konzeptideen bleiben, wenn nicht anders vereinbart, im Besitz der Designer, bis es zu weiteren Verwertungsverhandlungen kommt. Im Falle der Ausarbeitung einer Konzeptidee ohne Beteiligung des Auftragnehmers (Bartke Renth GbR), muss ein gesondertes Nutzungshonorar pro Entwurf entrichtet werden.
  1. Honorar: Art und Höhe der Vergütungsansprüche und Zahlungen basieren auf den gültigen Honorar- und Kostensätzen, die Bestandteil des Angebots/Auftrags sind. Vorschläge des AG oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar, sie gründen kein Miturheberrecht. Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Vorschläge/Entwürfe sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt. Eine spätere Nutzung setzt in jedem Falle die Zustimmung der Bartke Renth GbR und die Bezahlung eines zu vereinbarenden Nutzungshonorars voraus.
  1. Zahlungen: Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug fällig. Die Bartke Renth GbR behält sich Eigentumsrechte bis zur Zahlung vor. Dem AG steht bezüglich der fälligen Forderungen weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht auf Aufrechnung zu.
  1. Termine: Beide Vertragspartner sind zu zügiger Arbeit verpflichtet. Von der Bartke Renth GbR aufgestellte Zeitpläne enthalten jedoch nur Näherungswerte.
  1. Änderungen des Vertragsumfangs: Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, so ist die Bartke Renth GbR berechtigt, diese Mehrkosten sowie die nachweisbaren Materialkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 10% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
    Wird der vereinbarte Auftragsrahmen um mehr als 10% überschritten, so ist die Bartke Renth GbR verpflichtet, den AG zu informieren und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des AG handelt. Akzeptiert der AG das neue Angebot nicht, ist er berechtigt, vom Angebot zurückzutreten. In diesem Falle steht der Bartke Renth GbR die Vergütung für die im Rahmen des Angebots bisher geleisteten Arbeiten zu, einschließlich eines vereinbarten Nutzungshonorars, wenn das Produkt realisiert wird.
  1. Vorzeitiger Projektabbruch: Der AG ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Fall werden die von der Bartke Renth GbR bis dahin erbrachten Leistungen und die angefallenen Sachkosten abgerechnet. Eine bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Arbeitsergebnisse verzichtet. Bei getrennter Abrechnung von Zeit und Nutzung ist für die ganze oder teilweise Verwertung der bis zum Projektabbruch erarbeiteten Ideen, Entwürfe und Ergebnisse eine Vereinbarung zu treffen, mindestens jedoch eine Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Nutzungshonorars.
  1. Änderungen am Produkt: Der AG hat das Produkt so zu vervielfältigen und zu verbreiten, wie es mit der Bartke Renth GbR festgelegt ist. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Bartke Renth GbR. Wesentliche formale Bestandteile dürfen nur mit Zustimmung der Bartke Renth GbR für andere Produkte verwendet werden.
  1. Belegstücke: Von jedem unter Zugrundelegung der Vorschläge/Entwürfe von der Bartke Renth GbR realisierten Produkte sind der Bartke Renth GbR Musterexemplare kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit die Selbstkosten EUR 500,- nicht überschreiten. Andernfalls besteht Anspruch auf Fotos in Form von digitalen Unterlagen in gut reproduzierbarer Auflösung. Die Bartke Renth GbR behält sich vor, die Projektergebnisse nach offiziellem Launch durch den AG, als Referenz auf der eigenen Webseite (www.bartke-renth.de) zu veröffentlichen, wenn dies nicht anders mit dem AG vereinbart wurde.
  1. Haftung: Mängel- und Schadensersatzansprüche des AG gegenüber der Bartke Renth GbR richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  1. Mängelrügen: Mängelrügen sind nur insoweit zulässig, als sie sich auf der Sache nach nicht gerechtfertigten Abweichungen der Entwürfe, Zeichnungen, Modelle bezüglich der Absprachen mit dem AG beziehen. Die Gewährleistungsansprüche des AG sind auf Nachbesserungsansprüche beschränkt. Weitergehende Ansprüche des AG bestehen nicht.
  1. Vorbehalte / Erfüllungsort: Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sowie sonstiger vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Vertragsbedingungen wirksam. Erfüllungsort ist der Sitz der Bartke Renth GbR.

Stand: März 2023